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Das Schmerzensgeld soll dem Geschädigten einen angemessenen Ausgleich für seine immateriellen Schäden bieten und gleichzeitig eine Genugtuungsfunktion erfüllen. Ausgleichsfunktion des SchmerzensgeldesDie Ausgleichsfunktion des Schmerzensgeldes führt dazu, dass die Höhe eines angemessenen Betrags von Umfang, Dauer und Ausmaß der durch den Behandlungsfehler verursachten Gesundheitsbeeinträchtigungen abhängt. Daher müssen Sie Schmerz, Leid und Beeinträchtigung so ausführlich wie möglich beschreiben. Je ausführlicher Sie hierbei sind, umso besser lässt sich ein höheres Schmerzensgeld begründen. Wenn Sie die Folgen des Behandlungsfehlers schmallippig mit nur einem Satz darstellen, fällt ein Schmerzensgeld leider nur sehr gering aus. Ausführliche Beschreibung Ihrer BeeinträchtigungenFür den Anspruchsteller auf Schmerzensgeld ist die Beschreibung seiner Einschränkungen daher von essenzieller Wichtigkeit. Hierzu halten wir einen geeigneten Fragebogen für Sie bereit, damit Sie jeden Aspekt ihres Leidens anschaulich darstellen können. |
Der Aspekt der Genugtuung kann für die Höhe des Schmerzensgelds auch in einer Arzthaftungssache eine Rolle spielen. Der Bundesgerichtshof stellte klar, dass grob fahrlässiges Verhalten eines Arztes die Entschädigungssumme erhöhen kann.
BGH, Urteil vom 08.02.2022 - VI ZR 409/19
Auf einer um 15:07 Uhr angefertigten Röntgenaufnahme gab es Anzeichen für Herzprobleme. Ein EKG um 15:33 Uhr lieferte deutliche Hinweise auf einen Herzinfarkt, was von den Ergebnissen einer Blutuntersuchung um 15:37 Uhr bestätigt wurde. Dennoch wurde der Patient auf die Normalstation verlegt, wo es um 16:30 Uhr zum Herzstillstand kam. Erst nach der Reanimation erfolgte um 18:13 Uhr eine Herzkatheteruntersuchung und es wurden zwei Stente (Implantate zur Weitung der Blutgefäße) gesetzt. Am nächsten Morgen verstarb der Patient nach einem erneuten Herzstillstand.
Das OLG Düsseldorf sprach nur € 2.000 Schmerzensgeld zu: Die verspätete Katheteruntersuchung könne ein grober Behandlungsfehler sein, aber das Verschulden des Arztes sei für die Bemessung des Schmerzensgelds regelmäßig ohne Bedeutung, und der Patient sei schon am nächsten Morgen verstorben. Die Revision beim BGH war erfolgreich.
Der BGH beanstandete die Berechnung der Entschädigung durch das OLG: In Arzthaftungssachen die Genugtuungsfunktion ganz auszublenden und nur die erlittenen Schmerzen auszugleichen, sei fehlerhaft. Das Maß des Fehlverhaltens bei besonders schwerem Verschulden beeinflusse das Schmerzensgeld. Der BGH stellt aber klar, dass ein grober Behandlungsfehler weder identisch mit grober Fahrlässigkeit sei, noch ein Indiz für ihr Vorliegen darstelle.
OLG Schleswig-Holstein, Urteil vom 28.09.2021, Az. 7 U 29/16
Das Oberlandesgericht erachtete wegen der deutlich über 2 % liegenden Inflationsrate und des Negativzinses eine Erhöhung das Schmerzensgelds für notwendig. Dafür machen wir uns ebenfalls in unseren Forderungsschreiben und Klageschriften stark. Das Gericht bestärkt uns in dieser Rechtsauffassung.
Ein 35-jähriger Radsportler erhielt ein Schmerzensgeld in Höhe von 800.000 € nach unfallbedingter Querschnittslähmung unterhalb des 4. Halswirbels. Das Urteil ist auf die Zumessung von Schmerzensgeld im Falle einer Arzthaftung übertragbar.
Erleidet ein 35-jähriger Radsportler unfallbedingt eine Querschnittslähmung unterhalb des 4. Halswirbels, so rechtfertigt dies ein Schmerzensgeld in Höhe von 800.000 €. Den Beklagten war eine Verkehrssicherungspflichtverletzung anzulasten. Die Absperrung auf einem Feldweg war insbesondere für Radfahrer nicht verkehrssicher. Ein Stacheldraht war schlecht zu sehen gewesen. Der Beklagte musste mit Mountainbikern rechnen.
Das Gericht berücksichtigte bei der Zumessung, dass der Kläger von einem aktiven Berufsleben mit einer aktiven Freizeitgestaltung zu einem lebenslangen Schwerstpflegefall wurde. Er muss Rund-um-die-Uhr betreut werden und kann sich nur mittels Kinnsteuerung in einem Rollstuhl bewegen. Er leidet unter Schmerzattacken, Schlaflosigkeit, Konzentrationsschwierigkeiten und Inkontinenzproblemen. Hinzu kommen Depressionen und Angststörungen. Schließlich zerbrach seine Beziehung zu seiner Freundin und zu seinem Vater.
LG Bonn, Urteil vom 31.05.2023 - Az. 9 O 109/20
Das Landgericht Bonn hat einem Mann 200.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen, weil er durch ärztliche Fehler blind geworden ist. Der Kläger hatte ursprünglich 100.000 Euro Schmerzensgeld gefordert.
Wegen des gravierenden Fehlers verdoppelte die Kammer schließlich den Betrag. Hinzu kommen natürlich Ansprüche auf Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden, Pflegekosten und Hilfsmittelversorgung mit Kostenersatz.
Der 33-jährige Kläger hat seit seiner Geburt eine Zyste im Kopf. Deswegen wurde ihm ein sogenanntes Shunt-System implantiert, das die in der Zyste gesammelte Flüssigkeit über ein Ventil ableitet, sodass kein Druck im Gehirn entstehen kann. 2016 litt der Mann plötzlich unter Kopfschmerzen und Schwindel und wurde daraufhin untersucht. Nach Feststellung des Gerichts haben Ärzte in den beiden Krankenhäusern auf verschiedene Warnzeichen nicht rechtzeitig reagiert. Am Ende war der Sehnerv durch das nicht mehr funktionierende Shunt-System so geschädigt, dass der Kläger erblindete. Dies hätte laut Urteil vermieden werden können.
Betroffene werden gebeten, uns den von uns überlassenen Fragebogen und die dort gestellten Fragen so ausführlich wie möglich zu beantworten.
Fragebogen und Schmerztagebuch stellen das Herzstück für das Gericht dar, mit dem es den Schmerzensgeldanspruch schätzen kann. Aufgrund einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus Februar 2022 ist nämlich eine taggenaue Schmerzensgeldberechnung nicht möglich. Eine Schmerzensgeldbemessung findet daher nur auf Grundlage der hier skizzierten Umstände statt. Daher müssen wir anraten, den Schmerzfragebogen nebst Schmerztagebuch so ausführlich wie möglich auszufüllen. Nur so ist dem Gericht die Begründung eines hohen Schmerzensgeldes möglich. Sofern Betroffene sich nur knapp fassen, fällt ein Schmerzensgeld auch nur entsprechend niedrig aus.
Sofern Sie bei der Beantwortung von Fragen Schwierigkeiten haben, helfen wir Ihnen gerne, Verständnisschwierigkeiten auszuräumen. Bitte rufen Sie uns hierzu an. Rechtsanwalt Rath und seine Mitarbeiter stehen gerne für Sie mit Rat und Tat zur Verfügung.
Ein Schmerztagebuch dient dem Gericht als Grundlage für die Bemessung eines angemessenen Schmerzensgeldes. Intensität der SchmerzenJe genauer Sie beschreiben können, wie Sie ihre Schmerzen erleben, umso höher kann ein Schmerzensgeld begründet werden. Schmerzen sind nicht immer gleich. Daher sollte das Tagebuch dreimal täglich ausgefüllt werden. Die Bewertung der Schmerzen erfolgt anhand einer Schmerzskala von 1 bis 10. Wir werden dem Gericht ihr Schmerztagebuch vorlegen. Wie lange Sie ein Schmerztagebuch führen, hängt vom Einzelfall ab. In jedem Fall sollte es nicht unter einer Woche geführt werden. Auch im Nachhinein sollte es aus dem Gedächtnis rekonstruiert werden – dann natürlich nicht täglich. Für den Richter nachvollziehbare Darstellung Ihrer SchmerzenIm Schmerztagebuch wird notiert, wann und wo Schmerzen aufgetreten sind und wie stark sie waren. Sind keine Ankreuzmöglichkeiten vorhanden, können Sie eigene Notizen schreiben. In einer Körpersilhouette zeichnen Sie ein, an welcher Stelle sich Ihre Schmerzen befinden (z. B. Einkreisen). In eine Tabelle tragen Sie ein, was Ihren Schmerzen vorausgegangen war. Dann notieren Sie jeweils dazu, wie stark die Schmerzen waren und welche Maßnahmen zur Schmerzlinderung Sie getroffen haben. Das Schmerztagebuch mit Erläuterungsbogen, das wir Ihnen hierzu überlassen werden, umfasst sieben Wochentage. Es ist aber sinnvoll, den Schmerzverlauf über mehrere Wochen zu beobachten und zu notieren. |
Auch psychische Faktoren wie die Gesamtbeeinträchtigung des Lebens der Betroffenen durch die Gesundheitsschäden spielen eine Rolle.
Daher sind auch die Auswirkungen der Gesundheitsstörungen auf Freizeit, Arbeit, Lebensführung und Lebensqualität schmerzensgelderhöhend. Abzugelten sind auch ideelle Verluste, sofern Betroffene persönlichen Interessen oder Hobbies nicht mehr oder nur noch eingeschränkt nachgehen können. Sollte es zu depressiven Erkrankungen gekommen sein, erhöhen diese ebenfalls das Schmerzensgeld.
Daher wird eine Darstellung der Auswirkungen Ihrer gesamten gesundheitlichen Situation auf Ihren Alltag benötigt. Sie müssen so genau wie möglich beschreiben, wie Sie die Folgen der ärztlichen Fehlbehandlung in Ihrem Alltag beeinträchtigen. Hier sollten Sie aufführen, wie sich Ihr Alltag vor dem ärztlichen Behandlungsfehler gestaltet hat. Anschließend müssen Sie aufführen, welche Tätigkeiten nicht mehr oder nur mit Einschränkungen möglich sind. Dasselbe gilt für Auswirkungen auf Ihren Beruf. Können Sie Ihren Beruf überhaupt noch ausüben, oder ist dies nur noch eingeschränkt möglich? Auch hier gilt, dass das Schmerzensgeld umso höher begründet werden kann, je detaillierter Sie dies darstellen. An dieser Stelle nur der Hinweis:
Ansprüche auf Verdienstausfall werden wir gesondert beziffern und durchsetzen:
Je ausführlicher Ihre Angaben zu diesen Einzelaspekten ausfallen, umso höher kann ein Shmerzensgeld begründet werden. I. Schwere der unmittelbaren VerletzungII. Schwere des Leidens1. Physische Schmerzen a) Schmerzskala 0-10 b) Medikamente: Wirkstoff? Dosis? Dauer? c) Verhaltensbeschreibung bei Auftritt der Schmerzen 2. Verlauf des Heilungsprozesses a) Dauer b) Schwere der Behandlungsmaßnahmen c) Risiken der Behandlung d) Regelgerechter Verlauf? Weitere Revisionsbehandlung erforderlich? 3. Seelisches Leiden a) Bei Entstehung der Verletzung aa) Wie wurde die Verletzung/ der Behandlungsfehler erlebt? bb) Wurde dies von Erschrecken, Schock oder Entsetzen begleitet? cc) Hatten Sie das Gefühl der Hilflosigkeit, Verzweiflung oder (Todes-)Angst? b) Während der Behandlung aa) welche Medikamente wurden eingenommen? Bestanden Risiken und Nebenwirkungen? Bestand ein Suchtpotenzial? bb) Infusionen? Apparateversorgung? cc) Verlust räumlicher Freiheit durch Krankenhausaufenthalt? dd) Operation? Narkosen? Künstliches Koma? Risiken? ee) Zwischenfälle? Risiken? (Todes-)Angst? ff) Sorge um Heilungsverlauf? gg) Sorge um persönliche und berufliche Zukunft? hh) Sorge um (ebenfalls verletzte? / pflegebedürftige?) Angehörige? c) Nach Abschluss der Behandlung aa) Sorge um künftiges Schicksal? bb) Nachbehandlung? cc) Dauerschaden? III. Dauer des Leidens1. Dauer der Behandlung a) Ambulant? b) Stationär (inklusive ambulanter Vor-und Nachbehandlung)? c) Reha-Aufenthalt? Revisionsbehandlung? 2. Folgen für die private Lebensführung (während und nach Abschluss der Behandlung)? a) Körperliche Folgen aa) Schmerzen? bb) Erhöhte Schmerz-/ Geräusch-/ Geruchs- etc. Empfindsamkeit? cc) Bewegungseinschränkungen? dd) Beeinträchtigungen/ Verlust i) der Fortbewegungsmöglichkeit? ii) ganzer Sinnesorgane oder Körperteile? iii) des Sprachvermögens? iv) der Sexualfunktionen? b) Äußerliche Folgen aa) Narben? bb) Entstellungen? c) Seelische und Soziale Folgen aa) Einbuße intellektueller/ emotionaler/ empathischer Kompetenzen? bb) Schamgefühle? cc) Beeinträchtigung zwischenmenschlicher Interaktion? Fähigkeitsverlust? Familienprobleme? Entfernung vom Freundeskreis? dd) Beeinträchtigung/ Verlust von Freizeitaktivitäten? ee) Anspannung/ Zerrüttung/ Auflösung der Partnerschaft? ff) Einschränkung des Sexuallebens? gg) Verminderte Partnerschaftschancen? hh) Beeinträchtigung der Lebensplanung? ii) Herabgesetzte Lebensfreude? Depressionen? Suizidgedanken? 3. Folgen für die Berufsausübung a) Gefühl der Nutzlosigkeit? b) Einschränkung der Selbstverwirklichung? c) Verlust sozialen Ansehens (insbesondere bei Ausweichtätigkeiten)? d) Arbeitsunfähigkeit (AU) aa) Nur ausnahmsweise: Kurzfristige AU bb) Lange AU mit spürbaren Folgen für berufliche Entwicklung/ sozialen Status? e) Ausbildungs-/ Arbeitsplatz-/ Berufswechsel? f) Vereitelung des Berufswunsches? IV. Lebensalter1. Kinder: Isolierung von Bezugspersonen? 2. Ältere Menschen a) Endgültig „aus der Bahn geworfen“? b) Vorschäden? Gewöhnungseffekt? c) Besondere Verletzungsempfindlichkeit aufgrund besonders hohen Alters? |